Im Februar 2024 und im Mitteilungsblatt I/2024 informierten wir über unsere Anfrage beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zur Verwendung regenerativen Energien.
Von der Stadtbezirkskonservatorin Frau Bilke erhielten wir folgende Mitteilung:
Richtlinien für Solaranlagen und Wärmepumpen in der Gartenvorstadt Marienbrunn
In den vergangenen Monaten wurde an die Denkmalschutzbehörde der Stadt Leipzig verstärkt die Anfrage herangetragen, welche Möglichkeiten zur Gewinnung regernativer Energien in der Gartenvorstadt Marienbrunn bestehen. Diese Fragen sollen zum Anlass genommen werden, denkmalpflegerische Leitlinien und mögliche Lösungswege aufzuzeigen.
Die Gartenstadtsiedlung Marienbrunn steht als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz. Diese sowie beinahe alle Wohnhäuser werden als Kulturdenkmale in der Denkmalliste der Stadt Leipzig geführt. Grundlage bildet dafür das Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen). Die Siedlung im Stil des Reform- und Heimatstils der Zeit um 1910 gilt als musterhafte, beispielgebende Anlage für den Typus der überschaubaren, nachbarschaftlich geprägten Stadtrandsiedlung. Aufgrund ihres bau- und sozialgeschichtlichen, städtebaulichen und nicht zuletzt gartenkünstlerischen Zeugniswertes kommt der Gartenvorstadt Marienbrunn eine herausragende, deutschlandweite Bedeutung zu. Daher besteht ein hohes öffentliches Interesse an ihrem Erhalt und dem Erhalt ihres von Beeinträchtigungen freien Erscheinungsbildes.
Charakteristisch für die Siedlung sind die wiederkehrenden Gestaltungselemente in dem äußeren Erscheinungsbild: Dacheindeckungen, Putze, Farben, Fenster, Fensterläden, Türen, Rankgitter und Vorgartenzonen kennzeichnen die Wohnhäuser, wobei sie straßenweise variieren. Meist besitzen die Häuser keine hervorgehobenen Schaufassaden, sondern zeichnen sich auch an ihren garten- und giebelseitigen Ansichten durch gestalterische Qualitäten aus (Fensterläden, Loggien, Gauben), die vom öffentlichen Straßenraum erfahrbar sind. Ein besonderes Gestaltungsmerkmal der Siedlung stellt in diesem Zusammenhang die malerische Dachlandschaft mit kleinteiliger, roter keramischer Deckung, Gauben, Zwerchhäusern, Mansardlösungen und Versprüngen dar. Die Bewahrung dieser Dachlandschaft in Substanz und Erscheinungsbild ist ein wesentlicher Bestandteil konservatorischer Arbeit.
Gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen wurden für die Gartenvorstadt Marienbrunn Richtlinien entwickelt, die den Umgang mit Solaranlagen gleichermaßen regeln und eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bewertung von Anfragen sicherstellen sollen. Danach sind Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen denkmalpflegerisch zustimmungsfähig, sofern sie an oder auf Nebenanlagen installiert werden, die vom öffentlichen Raum nur geringfügig einsehbar sind und als nicht störend im Zusammenhang mit der historischen Bebauung empfunden werden. Als mögliche nebengeordnete Anlagen kommen beispielsweise Gerätehausdächer, Dachterrassen o. ä. infrage.
Für die Dachflächen der Wohnhäuser, die häufig eine nur geringe und für die Nutzung von Solaranlagen ineffiziente Größe aufweisen, sind Eingriffe, die das Erscheinungsbild und die Substanz empfindlich stören, denkmalpflegerisch nicht vertretbar. Die spiegelnde Beschaffenheit sowie die Farbigkeit der Solaranlagen tritt fremdkörperhaft auf den Dächern in Erscheinung und beeinträchtigt nicht nur die Denkmalqualität des Kulturdenkmals selbst, sondern wirkt sich auch negativ auf benachbarte Gebäude sowie den Siedlungscharakter aus. Dies gilt gleichermaßen auch für die Fassaden oder Fassadenteile (z. B. Balkonbrüstungen).
Auch für die Gewinnung von Heizwärme mittels Wärmepumpen ist eine sorgfältige Abwägung des Standortes erforderlich, um eine Beeinträchtigung der Denkmalqualität zu vermeiden. Dabei sollten die Geräte nach Möglichkeit im rückwärtigen Gartenbereich so installiert werden, dass sie durch vorhandene oder noch zu ergänzende Begrünung optisch nicht in Erscheinung treten.
Die Montagen von Solaranlagen oder Wärmepumpgeräten ist im Vorfeld beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege abzustimmen und zur Erteilung einer Genehmigung zu beantragen. Ansprechpartnerin ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde Frau Bilke, Tel. 0341/1235198.
Frau Bilke
Stadtbezirkskonservatorin
Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
Abteilung Denkmalpflege